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Lesson 121B2

Legal & Bureaucratic Vocabulary

Rechts- und Behördenwortschatz

Formulare, Verträge und Behördenschreiben benutzen im Englischen einen eigenen, stark formalisierten Wortschatz, der im Alltag kaum vorkommt. Wie das Deutsche mit seiner Amtssprache kennt auch das Englische feste Floskeln, umständliche Passivkonstruktionen und ein Modalverb, das fast nur noch in diesem Register überlebt hat. Diese Lektion gibt dir das Vokabular an die Hand, um Verträge, Anträge und offizielle Schreiben zu verstehen, ohne bei jedem zweiten Wort im Wörterbuch nachschlagen zu müssen.

Grammar Comparison

Grammatikvergleich

"Shall" als reines Rechtssprache-Relikt

English

"The tenant shall pay the rent by the fifth of each month."

German

"Der Mieter zahlt die Miete bis zum Fünften eines jeden Monats." (im Deutschen reicht das einfache Präsens, um eine vertragliche Pflicht auszudrücken)

Im Alltagsenglisch ist "shall" fast ausgestorben und wird durch "will" ersetzt, aber in Verträgen, Gesetzestexten und offiziellen Dokumenten drückt "shall" ausschließlich eine bindende Verpflichtung aus, vergleichbar mit einem sehr formellen "muss/hat zu". Ein deutschsprachiger Leser könnte "shall" fälschlich als reine Zukunftsform lesen (wie im normalen Sprachgebrauch), verpasst dann aber, dass der Satz tatsächlich eine Pflicht festschreibt, keine Vorhersage. Verwechsle "shall" in einem Vertrag also nie mit dem harmlosen "will" aus der gesprochenen Sprache — im Rechtstext bedeutet es "ist verpflichtet zu".

Das allgegenwärtige Passiv der Amtssprache

English

"The application must be submitted before the deadline." / "It is hereby agreed that..."

German

"Der Antrag muss vor der Frist eingereicht werden." / "Hiermit wird vereinbart, dass..." (auch im Deutschen dominiert hier das Passiv)

Hier verhält sich das Englische ganz ähnlich wie das Deutsche: Amtssprache bevorzugt in beiden Sprachen das Passiv, weil es den Fokus auf die Handlung und nicht auf die handelnde Person legt — wer genau den Antrag einreicht, ist im Formular unwichtiger als die Tatsache, dass er eingereicht werden muss. "Hereby" ist dabei ein reines Rechtssprache-Wort ohne Alltagsgebrauch, das ungefähr "hiermit" entspricht und einen Satz offiziell und bindend klingen lässt. Der große Unterschied zum Deutschen liegt eher im Wortschatz drumherum als in der Passivkonstruktion selbst: Das Englische bildet das Passiv aus "to be" + Partizip, während im Deutschen "werden" das Hilfsverb ist — strukturell parallel, aber mit anderem Hilfsverb.

Vocabulary

Wortschatz

contractKON-trakt
German
Vertrag
clauseklawz
German
Klausel
signatureSIG-nuh-cher
German
Unterschrift
deadlineDED-lyn
German
Frist
applicantAP-li-kuhnt
German
Antragsteller/in
authorityuh-THOR-i-tee
German
Behörde
regulationreg-yuh-LAY-shuhn
German
Vorschrift
compliancekuhm-PLY-uhns
German
Einhaltung (von Vorschriften)
terms and conditionsturmz and kuhn-DISH-uhnz
German
Allgemeine Geschäftsbedingungen
liabilityly-uh-BIL-i-tee
German
Haftung
notaryNOH-tuh-ree
German
Notar/in
permitPUR-mit
German
Genehmigung

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